Tipps für ein sicheres Osterfeuer

Es hat Tradition: zu Ostern (Karsamstag) oder zur „Sonnwend“ im Juni lodern die Flammen, auch in der Steiermark. Vielerorts ist es eine langjährige Gepflogenheit, ein anlassbezogenes „Brauchtumsfeuer“ zu entzünden. Dabei ist aber Vorsicht geboten!

Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen. Den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen entsprechend, ist das Entzünden von „Osterfeuern“ in der Steiermark ausschließlich nur am Karsamstag (16.4.2022) in der der Zeit von 15:00 Uhr bis Ostersonntag (17.04.2022) 03:00 Uhr gestattet. Auch die Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt sind nicht zu unterschätzen. Das Erleiden von schmerzhaften Brandverletzungen ist bei offenem Feuer keine Seltenheit. Hoher Sachschaden kann beispielsweise entstehen, wenn das Feuer außer Kontrolle gerät. Manchmal müssen Feuerwehren auch unnötig ausrücken, weil es durch Flammenschein oder Rauchentwicklungen zu Fehlalarmierungen kommt.

In der Steiermark gibt es je nach Gemeinde und Region unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft. Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot. Im Grazer Umland, mitunter auch in einzelnen Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung, Leibnitz oder Südoststeiermark, darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Dieses wird meist von der Gemeinde selbst veranstaltet oder einem von der Gemeinde beauftragten Verein bzw. einer von der Gemeinde beauftragten Organisation.

 

Die steirischen Feuerwehren raten zu nachstehenden Sicherheitstipps beim Entzünden von Brauchtumsfeuern:

Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe.

Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen.

Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

Sicherheitsabstände beachten: 

Mind. 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern

Mind. 50 Meter zu Straßen, Wegen etc.  [öffentl. Verkehrsflächen]

Mind. 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und

Mind. 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken

 Wind & Windrichtung. Windrichtung beim Entzünden beachten.

Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko, sondern sind auch verboten!

Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden.

Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.

Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).

Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.

Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.

Abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeigepflicht eines Brauchtumsfeuers an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“ per Anmeldeformular ersucht, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen von Feuerwehren zu vermeiden – und andererseits um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.

Zum Formular: https://www.lfv.steiermark.at/Portaldata/1/Resources/dokumente/8_llz_downloads/Anmeldung_Brauchtumsfeuer.pdf

Im Ernstfall: Notruf „122“
Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren. Die rund 50.000 Männer und Frauen in den steirischen Feuerwehren sind auch über die Osterfeiertage rund um die Uhr einsatzbereit, um Menschen in Not und Gefahr zu helfen.