- Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr Rufnummer 122
- Verständigen Sie sofort Ihren zuständigen Rauchfangkehrermeister
- Schließen Sie alle Öffnungen bei welchen zusätzliche Luft in den Rauchfang eintreten kann, wie zum Beispiel die Luftregelungsklappe an allen angeschlossenen Feuerstätten.
- Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume, durch welche der brennende Rauchfang verläuft, und geben Sie besonders auf versteckte bzw. unfachgemäß verschlossene Anschlußstellen Acht (sind oft hinter Bilder und Kästen versteckt).
- Stellen Sie sicher, dass die allenfalls notwendige Zugänglichkeit zum Dachboden über die Dachbodentreppe bzw. Tür und durch das Stiegenhaus leicht möglich ist.
- Kontrollieren Sie die im Dachboden vorhandenen Kehrtürchen, ob sie gut verschlossen sind und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von ca. 1 Meter gelagert sind.
- Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder des Rauchfangkehrers können Sie im Dachboden Feuerlöscher bzw. Behälter mit Wasser gerfüllt bereitstellen.
- Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Rauchfang.
- Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können.
- Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätten der Rauchfang von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister ordnungsgemäß überprüft und gereinigt wurde.
Allgemein können Sie davon ausgehen dass, wenn Ihr Rauchfang und Ihr Gebäude ordnungsgemäß errichtet wurden, diese den Beanspruchungen, welche durch den Rauchfangbrand entstehen, ohne Schaden überstehen.
Leicht brennbare und großflächig anliegende, brennbare Bauteile müssen von Rauchfangmauerwerk mindestens einen Abstand von drei Zentimeter haben.