Verbrennungen

Verbrennungen und Verbrühungen enstehen durch Berührung heißer Medien, offenes Feuer, heiße Dämpfe und Flüssigkeiten sowie durch Kondakt mit elektrischen Strom. Es enstehen mehr oder minder tiefgreifende Gewebeschäden. Die Schwere ist abhängig von der Ausdehnung(% der Körperoberfläche, die Handfläche ist 1%) der Tiefenwirkung (Verbrennungsgrade), dem Alter (Schockgefahr bei Kindern ab 5%, bei Erwachsenen 10 %, dem Gesundheitszustand, den Zusatzverletzungen und allgemein auch die Art, Dauer und Lokalisation der Hitzeeinwirkung sowie die Höhe der Temperatur.

 

Erkennen

Der Grad der Verbrennung kann bei frischen Verletzungen nie einteitig beurteilt werden, weil sich die ensprechenden Kennzeichen erst langsam entwickeln. Mann unterscheidet drei Verbrennungsgrade:

  1. Grad: Rötung, Schwellung, Schmerz
  2. Grad: Blasenbildung: oberflächlich: starke Schmerzen, tiefreichend: geringe Schmerzen, nur Spannungsgefühl
  3. Grad: Schorfbildung, Verkohlung

 

Gefahren

Drei Gefahren bedrohen das Leben des Verletzten

  • Schock: Kreislaufversagen innerhalb weniger Stunden. Bei ausgedehnten Verbrennungen kommt es zum Plasmaaustritt aus der Blutbahn ins Gewebe. Dieser Plasmaverlust führt, ähnlich wie ein starker Blutverlust zum Schock. Dabei wirkt der Verbrennungsschmerz verstärkend.
  • Verbrennungskrankheit: Die Schwere der Schädigung hängt von der Gewebeschädigung allein ab. Dabei kommt es zur Störung und eventuell auch zum Versagen der Nieren- und Lungenfunktion.
  • Infektion: Durch Besiedelung einer Verbrennung mit gefählichen Keimen kommt es zu lebensberohlicher Wundinfektion und zu verzögerter Wundheilung; unter Umständen auch zum Wundstarrkrampf.

 

Erste Hilfe

Kleiderbrände sofort löschen:

  • Brennende Personen in jeden Fall am weglaufen hindern
  • Betroffene auf dem Boden wälzen
  • Flammen mit Tüchern, Wolldecken oder Kleidungsstücken ersticken
  • mit Wasser übergießen / in Wasser tauchen

Bei Einsatz von Feuerlöschern diese nicht auf das Gesicht richten und den nötigen Abstand einhalten. Es gibt Feuerlöscher, die nicht zum Ablöschen brennender Personen verwendet werden dürfen. Daher sind entsprechende Hinweise auf dem Feuerlöscher zu beachten.

  • Kleidung vorsichtig entfernen, jedoch bereits eingebrannte Kleidungsstücke nicht losreißen.
  • Kaltwasseranwendung:

Der verbrannte Körperteil muss zur Schockbekämpfung. Dämpfung der Hitze und Schmerzlinderung möglichst sofort unter reines, fließendes Wasser gehalten werden. bis der Schmerz nachlässt (ca 10 - 15 Minuten). Beigroßflächigen Verbrennungen soll die Kaltwasseranwendung nur bei intakten Kreislauf, d.h. innerhalb der ersten 30 Minuten, erfolgen, weil nach dieser Zeit erhöhte Schockgefahr besteht.

  • Keimfreie Bedeckung der Brandwunden mit Brandwundenpäckchen, mit Brandwundenverbandstüchern mit Metalline - Tüchern, notfalls auch mit frischen Leintüchern.
  • Weitere Schockbekämpfung    Verbrennungen 3. Grades gehören prinzipiell ärztlich versorgt. Verbrennungen 2. Grades dann, wenn die Blasenfläche größer ist als die Handfläche des Verletzte (ca. 1%)
  • Notruf: Bei schweren Verbrennungen ruft man sofort die Rettung, denn eine exakte Schockbekämpfung und rascher, schneller Transport ins Krankenhaus können lebensrettend sein.

 

Hinweise:

Führen Sie niemals bei Verbrennungen diese Dinge durch:

  • Brandwunden mit den Fingern brühren  (Infektion)

  • Hausmittel, Salben, Puder, Gelees auf großflächige Verbrennungen geben, da dies die Behandlung im Krankenhaus stören und dadurch den Verletzten schädigen könnte

  • an der Haut klebende Kleidung nicht herunterreißen, da dadurch große Wundflächen freigelegt werden, was zu großem Flüssigkeitsverlust und somit zum Schock führen könnte, Kinder sind diesbezüglich besonders gefährdet.