Vergiftungen

Unter Vergiftungen versteht man das Auftreten schwerer, oft lebensbedrohender Krankeitserscheinungen nach Aufnahme eines Gifts. Gifte sind flüssige und gasförmige chemische Substanzen, die, schon in geringer Menge angenommen, den Körper schwer schädigen. Die Aufnahme des Giftes kann über die Lunge, den Magen, die Haut und durch Injektionen erfolgen.
Erkennen

An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei bisher gesunden Menschen plötzlich schwere Krankeitserscheinungen auftreten wie:

  • Bewusstseinsstörungen - Bewußtlosigkeit
  • Erregungs- und Rauschzustände
  • Übelkeit - Erbrechen - Durchfälle
  • Hautveränderungen (Blässe, Röte, Blaufärbung)
  • Pupillenveränderung (starre Pupillen, die eng oder weit sein können)
  • Atem- und Kreislaufstörungen

 

Weiter muss an eine Vergiftung gedacht werden, wenn mehrere Menschen gleichzeitig dieselben Krankheitserscheinungen aufweisen ( z.B. Erbrechen, Durchfall) oder wenn Umstände eines Unglücks dafür sprechen (Regloser im Gärkeller).

 

Zusätzliche Hilfen für das Erkennen einer Vergiftung sind:

  • Befragen und Beobachten des Erkrankten
  • Befragen der Umgebungspersonen (Angehörige, Nachbarn)
  • Inspektion der Umgebung (Abschiedsbrief, leere Medikamentenschachteln)

 

Gefahren

Schock - Bewusstlosigkeit - Atemstillstand - Kreislaufstillstand. Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z.B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden kommen

 

Erste Hilfe

 

Das Ziel der Ersten Hilfe ist die Erhaltung des Lebens durch allgemeine Maßnahmen. Sie richten sich:

  • nach dem Zustand des Verunglückten
  • nach der Art der Giftaufnahme
  • nach der Art des aufgenommenen Giftstoffs

 

Ist der Vergiftete bei Bewusstsein:

  • Gift bekannt: Vergiftunginformationszentrale (VIZ), Tel. 01/406 43 43 anrufen und deren Anordnungen durch führen.
  • Schockbekämpfung
  • Notruf 144
  • Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben

 

Ist der Vergiftete ohne Bewusstsein:

  • Notfalldiagnose stellen und entsprechende Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Notruf 144
  • Vorgefundene Giftreste und Behälter sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben

 

Vergiftungen über Atemwege

Kohlenmonoxydvergiftung (CO)

 

Kohlenmonoxyd ist ein farbloses, geruchloses und giftiges Gas. Es kommt in Auspuffgasen, bei schwelenden Bränden (Rauchgas), bei Explosion von Sprengstoffen, sowie bei unvollständiger Verbrennung schlecht ziehender Öfen vor.

Da sich das Gas im Freien rasch verflüchtigt, besteht die Gefahr (außer bei Großbränden) hauptsächlich in geschlossenen Räumen (laufender Motor in geschlossener Garage; Durchlauferhitzer) Kohlenmonoxyd - Luftgemische sin hochexplosiv.

 

Rauchgasvergiftung

 

Durch Einatmen von Reizgasen kommt es zu Atemnot und Lungenschädigung. Diese kann oft erst nach Stunden zu akuter Atemnot und Erstickung führen.

 

Ersticken durch Kohlendioxyd (CO2)

 

Kohlendioxyd ist ein farbloses, schwach säuerlich riechende, nicht brennbares und im Prinzip ungiftiges Gas, das schwerer als Luft ist und sich am Boden sammelt. Dabei wird die Luft somit der lebenswichtige Sauerstoff verdrängt. so dass es zur Erstickung kommt. Dieses CO2 kommt in Gärkeller (von Wein- und Mostkellereien), Silos, Jauchengruben, Stollen und Brunnenschächten vor.

 

Gefahren

 

Lebensgefahr für Patient und Helfer !

 

  • Vergiftung durch Gase
  • Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel
  • Explosionsgefahr bei explosiven Gasen und Kraftstoffdämpfen
  • Stichflammen beim Öffnen von Türen bzw. Fenstern (bei schwelenden Bränden und Sauerstoffmangel)
  • Einsturzgefahr (nach Bränden und Explosionen)
  • Sichtbehinderung und dadurch Verlust der Orientierung

 

Erste Hilfe

 

  • Notruf, Spezialkräfte anfordern

° Eine Bergung aus den Gefahrenbereich kann nur mit Hilfe eines von der Umgebungsluft unabhängig arbeitenden Atemschutzgerätes gefahrlos durchgeführt werden, daher sind Bergungsversuche des Ersthelfers zu unterlassen.

° Wegen einer möglichen Explosionsgefahr darf die Unglückstelle nicht mit offenem Licht (brennendes Streichholz, Feuerzeug, Zigaretten) betreten werden. Wegen der Gefahr der Funkenbildung darf weder ein Lichtschalter betätigt noch ein elektrisch betriebenes Gerät in Betrieb genommen werden.

  • Notfalldiagnose stellen und ensprechende
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen